
Reklamationssystem für Abnehmer
1. Anwendungsausmaß
Durch folgendes Reklamationssystem wird das Reklamationsverfahren zwischen FESTAP GmbH und Vertragsanbietern der FESTAP GmbH Produkte und die Reklamationen der Endverbraucher geregelt. Das Reklamationssystem regelt das Reklamationsverfahren im Einklang mit dem Gesetz über den Verbraucherschutz Nr. 654/92 Sam., dem Zivilgesetzbuch Nr. 401/1964 Sam. und dem Handelsgesetzbuch - Gesetz Nr. 513/1991 Sam. in der Fassung späterer Rechtsvorschriften.
2. Das Sortiment, auf welches sich das Reklamationssystem bezieht sind alle Produkte gefertigt und verkauft vom Hersteller FESTAP GmbH und Produkte, die FESTAP GmbH den Vertragsabnehmern verkauft hat.
Es handelt sich hauptsächlich um folgende Produkte:
- emaillierte Stahlwannen
- emaillierte Stahlduschwannen
- Hydromassagewannen
Eingekaufte Ware, welche das Zubehör zu Grundprodukten bildet:
- Duschwände
- Gesundheitskeramik
- Produktzubehör / Siphonverschlüsse, Griffe, Wannenfüße
3. Ort der Produktreklamation
3.1. Die Anbieter der FESTAP GmbH Produkte reklamieren alle Rechte aus der Haftbarkeit für Mängel beim Produzenten und Lieferanten der Ware, d.h. bei FESTAP GmbH.
3.2. Die Endverbraucher machen alle Rechte aus der Haftbarkeit für Mängel und Schadenersatz beim Verkäufer geltend.
4. Rechte des Verbrauchers
Die Rechte des Verbrauchers - Käufers aus der Haftbarkeit für Mängel können nur in der Garantiefrist, die auf dem Garantieschein angegeben ist, geltend gemacht werden.
Im Fall von Produktmängeln, die vom FESTAP GmbH Vertreter als verdeckte Fehler verursacht durch den Blechstrukturwandel anerkannt wurden, ist die Garantiefrist unbegrenzt.
5. Vorgang bei der Reklamationserfassung
5.1. Der Käufer ist verpflichtet dem Verkäufer bei der Reklamation folgende Dokumente vorzulegen:
- Zahlungsnachweis des Produkts, oder den bescheinigten Garantieschein
- schriftliche Anführung aller Produkt- bzw. Warenmängel
- Vorschlag der Reklamationslösung
- Vorschlag des Schadenersatzes, der durch den Tausch des fehlerhaften Produkts entsteht
5.2. Der Verkäufer stellt dem Verbraucher ein Reklamationsnachweis aus. Der Nachweis muss folgendes beinhalten:
Datum der Reklamation, beanstandete Mängel, Vorschlag der Reklamationslösung von Seiten des Käufers - Verbrauchers. Diese Angaben können in der schriftlichen Reklamation des Verbrauchers aufgeführt sein.
6. Entscheidungsweise über Reklamationen
Über qualifizierte Mängelbeurteilung, d.h. ob es sich um nichtentfernbare oder entfernbare Mängel handelt, und über die Form der Reklamationserledigung entscheidet ein beauftragter Vertreter der Firma FESTAP GmbH.
7. Die Garantie bezieht sich nicht auf:
- Waren- und Produktmängel verursacht vom Käufer, vor allem durch die Benutzung der Ware im Widerspruch mit der Gebrauchsanweisung, die dem Garantieschein beiliegt
- Mängel verursacht durch den Eingriff unbefugter Personen in das Produkt bzw. die Ware bei der Installierung oder beim Gebrauch
8. Reklamationserledigung
Die Reklamationsfrist darf 30 Tage bzw. 45 Tage bei Exportzustellungen nicht überschreiten.
Die Reklamation kann folgendermaßen gelöst werden: durch Reparatur, Umtausch, Kaufpreisermäßigung, Verkaufspreiserstattung oder Ablehnung von Seiten des Herstellers.
Ansprüche aus Warenschäden von Vertragsanbietern können nach § 436 und folgenden Verordnungen des Handelsgesetzbuches geltend gemacht werden.
9. Allgemeine Verantwortlichkeit des Verkäufers für Schäden verursacht durch Reklamationen
Im Fall, dass dem Verbraucher durch die anerkannte und erledigte Produktreklamation ein weiterer Schaden verursacht wird /Umtausch eines eingebauten Produkts/, deckt der Verkäufer den Schaden in Höhe gerechter tatsächlicher Kosten max. jedoch in Höhe von 3500,- Sk bzw. CZK, die der Verbraucher beim Verkäufer aufgrund einer Rechnung von der Baufirma geltend macht.
Der Verkäufer ersetzt dem Verbraucher den Schaden erst nach der Reklamationsentscheidung vom FESTAP GmbH Vertreter, der nachfolgend den Schaden auf seine Kosten regelt.
10. Dieses Reklamationssystem tritt am 01.07.2001 in Kraft.

